Für fremdsprachige Patienten wird eine Behandlung auf Englisch angeboten.
Kurze Bescheinigung auf einem Vordruck
GOÄ-Nr. 70/ x2,146
Kurze Bescheinigung (innerhalb von 24h)
GOÄ-Nr. 70/ x3,433
Reguläres Attest (Bescheinigungen über Diagnosen, Befunde usw...)
GOÄ-Nr. 75/ x2,243
Reguläres Attest (innerhalb von 24h)
GOÄ-Nr. 75/ x3,430
Ausführliches Attest (mit z.B. Angaben zur Prognose)
GOÄ-Nr. 80/ x2,287
Ausführliches Attest (innerhalb von 24h)
GOÄ-Nr. 80/ x3,488
* Atteste sind gemäß § 11 der vom 73. Deutschen Ärztetag beschlossenen Berufsordnung honorarpflichtig
In aller Regel werden EEG- und Laboruntersuchungen von Ihrer Krankenkasse in regelmäßigen Abständen übernommen. Sofern Sie sich für zusätzliche EKG-Untersuchungen oder spezielle Laboruntersuchungen interessieren, führen wir diese gerne als Wunschleistung für Sie durch.
Zum Leistungsspektrum der Praxis gehört auch die Erstellung medizinischer Gutachten, insbesondere für das Betreuungsgericht. Bei Interesse fragen Sie einfach bei uns in der Praxis an.